Der Toyota RAV4 ist als klassischer Hybrid sowie als leistungsstarker Plug-in Hybrid erhältlich. Als Plug-in Hybrid vereint der RAV4 die Vorteile des rein elektrischen Fahrens mit perfekter Langstreckentauglichkeit. Mit dem Hybrid-Antrieb können Sie klassisch tanken und dennoch teilweise elektrisch fahren ohne aufzuladen.
Unser Barpreis-Angebot für den Toyota RAV4 2.5L Teamplayer, Plug In Hybrid, 5-Türer, 225 kW (306 PS) für Gewerbetreibende :
Tageszulassung, EZ: 23.09.2025, 50 KM
Finanzierung auf Anfrage möglich.
Über den Link gelangen Sie direkt zur Fahrzeugsuche.
Gültig so lange der Vorrat reicht. Abbildung zeigt Sonderausstattungen.
Dieses Angebot ist nur gültig für Gewerbetreibende.
Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach dem gesetzlich vorgeschriebenen
WLTP-Verfahren (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) ermittelt.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagenmodelle“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern und unter https://www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist.
*Es gelten die Toyota Relax Garantiebedingungen der Toyota Motors Europe S.A./N.V., Avenue du Bourget, Bourgetlaan 60, 1140 Brüssel, Belgien. Die Toyota Relax Garantie gilt ausschließlich für Toyota Fahrzeuge nach jeder Inspektion bei einem Toyota Partner bis zu einem Fahrzeugalter von 15 Jahren oder einer Laufleistung von 250.000km. Die Garantielaufzeit beträgt 12 oder 24 Monate in Abhängigkeit des für das Fahrzeug vorgesehenen Inspektionsintervalls. Mehr Informationen zur Toyota Relax-Garantie erhalten Sie bei uns im Autohaus oder unter www.toyota.de/relax.
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Disclaimer –
Hinweis zur steuerlichen Behandlung von Plug‑in‑Hybrid-Dienstwagen:
Die Möglichkeit der 0,5 %-Versteuerung des geldwerten Vorteils bei Plug‑in‑Hybridfahrzeugen besteht nur, wenn die gesetzlichen Kriterien erfüllt sind. Seit dem 1. Januar 2025 gilt der reduzierte Steuersatz ausschließlich für Modelle, die
– eine elektrische Mindestreichweite von mindestens 80 km erreichen oder
– einen CO₂‑Ausstoß von höchstens 50 g/km (WLTP) aufweisen.
Für Dienstwagen, die vor 2025 angeschafft oder erstmals überlassen wurden, bleibt die zuvor gültige steuerliche Regelung unverändert bestehen. Die technische Erfüllung dieser Anforderungen – etwa elektrische Reichweite oder CO₂‑Wert – richtet sich nach den Herstellerangaben bzw. WLTP‑Daten.
Sie wünschen weitere Informationen? Dann schreiben Sie uns über das folgende Kontaktformular!